Eignungsnachweise

Leistungserklärungen

BauPVO, ETA und DoP
Konformität als Verpflichtung

Seit dem 1. Juli 2013 hat die Bauproduktenverordnung (BauPVO) 305/2011 die Bauproduktenrichtlinie 89/106 ersetzt.

Eine CE-Kennzeichnung und die dazugehörige Leistungserklärung (DoP) ist damit verpflichtend für alle tragenden Bauprodukte. Dies gilt für alle Bauprodukte, die durch eine harmonisierte Europäische Norm oder eine ETA in allen Mitgliedstaaten geregelt werden.

Sich für ein Simpson Strong-Tie® Produkt zu entscheiden, bedeutet sich darauf verlassen zu können, dass es den Vorgaben der BauPVO entspricht. Hier finden Sie Informationen zu unseren technischen Zulassungen und Leistungserklärungen.

Leistungserklärung (DoP) und Technische Bewertung (ETA)

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